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Zbiór ksiażek i przepisów

Nutzungsbedingungen

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Satzung

  1. des Vertragsgegenstandes

    1. Hier verpflichtet sich der Vollstrecker vertraglich gemäß den bestellten Aufträgen zur Bereitstellung internationaler Personenbeförderungen, Personenkraftwagenbeförderungen, im Folgenden als Beförderungsmittel, Dienstleistungen, im Folgenden als Dienstleistungen, festgelegte Strecken und Tarife,   Der Kunde verpflichtet sich, die vom Testamentsvollstrecker erbrachten Leistungen zu bezahlen.

    2. Abfahrtsort und -zeit kombiniert in der Reihenfolge der Präsentation.

 

  1. Verpflichtungen der Parteien

 

  1. Der Testamentsvollstrecker verpflichtet sich:

    1. Bestellte gewünschte Geschäftsbedingungen, um die erforderlichen Sitzplatznummern für das Transportwerkzeug und die entsprechenden internationalen Transportanforderungen bereitzustellen.

    2. Dafür sorgen:

      1. Sichere Beförderung der Fahrgäste und ihres Gepäcks durch die Fahrzeuge des Betreibers, regelmäßige Bequemlichkeiten in den Fahrzeugen und rechtzeitige Beseitigung von Leistungsmängeln, unabhängig von der Ursache dieser Mängel;

      2. Wenn das Fahrzeug des Betreibers während der Reise ausfällt, unverzüglich, wenn möglich, ein anderes, bestelltes, spezifiziertes, geeignetes Transportmittel für die Beförderung der Passagiere bereitzustellen, den Kunden zu benachrichtigen und sicherzustellen, dass die vom Kunden bestellte Reise erfüllt wird;

 

  1. Der Kunde verpflichtet sich:

    1. Je nach Gelegenheit, den Auftragnehmer vorher telefonisch oder schriftlich über den geplanten Transport zu informieren, unter Angabe der Anzahl der Passagiere, des Fahrzeugs, der Anzahl der Sitzplätze, der Route des gebuchten Fluges, der voraussichtlichen Startzeit des Fluges, der Ort und Dauer des Fluges und sonstige Bedingungen der Personenbeförderung;

    2. Benachrichtigen Sie den Betreiber mindestens 24 Stunden im Voraus über die Reisestornierung. Vor Reisebeginn Andernfalls gilt die Reise als stattgefunden und der Kunde hat den vereinbarten Preis zu zahlen.

    3. Rechtzeitig zur Erfüllung von Geldverpflichtungen, wie in Vertrag 3 im Abschnitt vorgesehen.

    4. Stellen Sie während der gesamten Reisezeit ein korrektes Verhalten der Passagiere sicher.

 

 

    2.5.    Nach der Fahrt, nach Überprüfung des Transportmittels und bei Feststellung von beschädigtem Inventar, sind entstandene Schäden vom Kunden zu ersetzen.

 

  1. Abrechnungsauftrag

  1. The customer To the executor for granted international     transportation services pays according to  agreement depending on the Strecke und Zahl der beförderten Passagiere.

  2. Der Vollstrecker, nachdem er den Dienst geleistet hat, schreibt das Konto aus. Der Kunde für Dienstleistungen verpflichtet sich, bis 14 Kalendertage nach Erfüllung der Bestellung zu bezahlen.

 

 

  1. Verantwortung der Parteien

  1. Die Partei ersetzt die Verluste, die der anderen Partei (dh entstandene Kosten, Vermögensverluste oder entgangene Einnahmen) aufgrund der unangemessenen Erfüllung der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen oder deren Nichterfüllung entstehen, nur in Gegenwart dieser des Landes Schuld;

  2. Wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, zahlt er dem Beförderer Verzugszinsen in Höhe von 0,02 % des gesamten geschuldeten Betrags für jeden während des Tages überfälligen Betrag;

  3. Die Partei hat Verluste aufgrund der von der anderen Partei durchgeführten Aktivitäten erlitten oder hat von den Aktivitäten der anderen Partei erfahren, nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführte Verpflichtungen, stellt eine schriftliche Forderung nach Verlusten oder Ungerechtigkeiten und/oder aufgrund der Vertragserfüllung Verpflichtungen. Die schuldige Partei muss spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen ab dem Datum des Eingangs der schriftlichen Aufforderung, wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, an ein anderes Land erlittene Verluste zahlen und, falls in der Forderung angegeben, Verstöße berichtigen oder eine begründete Erklärung abgeben Verzicht;

  4. Jeder rechtliche Umstand, aufgrund dessen allein Parteien nach Ansicht bestehender oder eintretender Verluste dokumentiert werden müssen. Alle Kosten, die für die Bestätigung dieses Zahlungsschuldners anfallen;

 

 

  1. Übermittlung von Informationen

  1. Die Länder stellen sicher, dass ihre übermittelten Informationen gerecht sind;

  2. Mitteilungen, Bestellungen, Bestellungen und andere Informationen jeder der Parteien werden der anderen Partei nur dann rechtswirksam vorgelegt, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Leiter des Unternehmens genehmigt oder von autorisierten Personen unterzeichnet werden, mit Ausnahme von 2.2.1. die im Unterabschnitt angegebenen Bestellungen, die telefonisch vorgelegt werden können;

  3. Mitteilungen, Anträge, Bestellungen und andere Informationen jeder der Parteien an die andere Partei, die per Fax oder E-Mail übermittelt werden, gelten als schriftlich;

  4. Schriftliches Dokument, das per Einschreiben per Einschreiben versandt wird, gilt als zugestellt, wenn es 3 Tage nach seinem Versand für Kalender abgelaufen ist;

  5. Die Partei, die die Mitteilung, den Antrag, die Bestellung oder andere Informationen der anderen Partei erhält, muss der Partei, die das betreffende Dokument eingereicht hat, spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt antworten, wenn das, was eine andere Partei nicht aus diesem Vertrag wäscht, das Dokument im Wesentlichen erhalten hat oder wenn die Länder nichts anderes vereinbaren;

  6. Die Parteien verpflichten sich, einander schriftlich mitzuteilen:

    6.1.    Aufgrund der Änderung von Adresse, Bank oder anderen in diesem Vertrag festgelegten Voraussetzungen spätestens bis 7 Kalendertage ab dem Datum ihrer Änderung;

  • Aufgrund der Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung der Befugnisse des Managers, der zur Unterzeichnung von Verträgen und anderen Dokumenten berechtigt ist, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen bzw. von Tagen der Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung;

  • Aufgrund des Status des Unternehmens (Sanierung, Umstrukturierung, Liquidation oder Konkurs bei einer Änderung spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach deren Änderungstagen;

  • Wenn andere wichtige Ereignisse eintreten, die die Verpflichtungen der Länder zur Ausführung spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen, wenn sie eintreten, haben oder in der Zukunft beeinflussen können;

  • Jede Vertragspartei verpflichtet sich, diesen Vertragsinhalt einzuhalten und die gesamten mit den Verhandlungen zusammenhängenden Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Informationen können offengelegt werden:

  1. an die Gerichte, die Strafverfolgungsbehörden und an andere gesetzliche Institutionen gestellte Fälle;

  2. Mit anderen Fällen allein von Parteien, die auf Anfrage geschrieben wurden, und anderen des Landes zustimmen.

 

  1. Andere Bedingungen

  1. Die in diesem Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten der Parteien gelten auch für die Rechtsnachfolger (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Konkurs, Umstrukturierung des Unternehmens, des Eigentümers, seiner Untergebenen, Gründer, Gesellschafter- oder Namenswechsel).

  2. Da es durch Kraftstoff, Energie, Ersatzteile, betriebsbedingte Änderungen der Materialpreise und staatliche Abgaben zu teureren Leistungen kommt, werden Leistungspreise einvernehmlich mit Ausspruch vereinbart.

  3. Für den Kunden fristgerecht ohne Abrechnung für gewährte Dienstleistungen hat der Fahrer das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen, ohne Verantwortung für die daraus resultierenden Folgen und Verluste, vorher mündlich oder schriftlich nach Abmahnung des Kunden zu beenden.

 

  1. des Vertragstausches, Zusatz

  1. Die Parteien vereinbaren, dass Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung nur für beide Parteien nach Unterzeichnung der Vereinbarung gültig sind, aufgrund derer Änderungen und/oder Ergänzungen vorgenommen werden.

  2. der Vertragsänderungen oder -ergänzungen ist dieser Vertragsbestandteil untrennbar

 

  1. der Vertragsgültigkeit

  1. Diese Vereinbarung tritt ab dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und bis eine der Parteien ihren Kündigungswunsch zum Ausdruck bringt

  2. Vertrag endet:

    1. Wien aus Initiative der Parteien;

    2. Wenn das Land, nachdem es andere schriftliche Anforderungen des Landes erhalten hat, nicht zahlt, würde diese Partei Verluste erleiden und/oder Versäumnisse bei der Behebung der in der Forderung angegebenen Verletzungen erleiden und die begründete Beilegung dieses Vertrages erklären. 4.3. das Verfahren gemäß Absatz In diesem Fall mahnt die einleitende Partei die Vertragskündigung die anderen Parteien schriftlich wegen der Vertragskündigung spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen an und haftet nicht für mögliche Verluste;

 

    1. Verpflichtungen gemäß bestellter Geldverpflichtungen, die bis zu ihrer vollständigen Ausführung gültig sind.

 

  1. Streitlösung

  1. Das auf diese Vereinbarung anwendbare Recht ist polnisches Recht.

  2. Streitigkeiten zwischen den Parteien und Streitigkeiten zwischen den Parteien mit Dritten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung befreien die Parteien nicht von der angenommenen Erfüllung der Verpflichtungen.

 

  1. Unbesiegbare Kraft:

  1. Die Parteien sind von der Verantwortung für die Nichterfüllung der Vertragsbedingungen befreit, wenn die Vertragsbedingungen aufgrund unüberwindbarer Gewalt (höhere Gewalt) nicht erfüllt wurden und diese Umstände dazu führen, dass die Frist für die Erfüllung der Bedingungen konvergiert

  2. Eine Partei, die höhere Gewalt erfahren hat und infolgedessen ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, muss die andere Partei über das Eintreten solcher Umstände informieren und angeben, dass es sich um höhere Gewalt handelt Umstände höherer Gewalt, aufgrund derer die Bedingung nicht erfüllt wurde, die Eintritt solcher Umstände, deren Ende vorhersehbar ist, Nachweise für das Entstehen solcher Umstände.

  3. Aufgrund solcher unüberwindbarer und unvorhergesehener Umstände antwortet das Dienstleistungsunternehmen "Executive" nicht

 

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