Nichtbeförderung oder Entfernung eines Passagiers aus einem Flugzeug – Welche Rechte und Konsequenzen gibt es?
- Damian Brzeski

- 29. Juli
- 16 Min. Lesezeit
Glauben Sie, dass Passagierrechte ein sicherer Schutzschild sind? Vorsicht – ein falscher Schritt genügt, und schon werden sie vom Schutzschild zum bedeutungslosen Stück Papier – und Sie … zum Hauptschuldigen. Wo verläuft die Grenze zwischen Schutz und Haftung?
Dieser Artikel zeigt, wann und warum eine Fluggesellschaft Sie rechtmäßig aus einem Flugzeug werfen kann – ohne Anspruch auf Entschädigung und mit schwerwiegenden Konsequenzen.
Die Grenzen der Passagierrechte: Wo der Schutz endet und die Haftung beginnt
Wer, wann und aus welchen Gründen kann die Beförderung verweigern?
Begründete Beförderungsverweigerung: Wenn die Verordnung 261/2004 nicht hilft
Vergehenskatalog: Was kann zum Rauswurf aus dem Flugzeug führen?
Schwerwiegende Konsequenzen – Was passiert bei Regelverstößen?
Leitfaden für bewusste Passagiere: So vermeiden Sie Probleme

Die Grenzen der Passagierrechte: Wo der Schutz endet und die Haftung beginnt
Kennen Sie das? Sie steigen in ein Flugzeug und fühlen sich sicher, weil Sie wissen, dass Ihre Fluggastrechte Sie schützen. Und das zu Recht! Verordnungen wie die Verordnung (EG) Nr. 26/2004 bieten Ihnen einen echten Schutzschirm.
Damit haben Sie Anspruch auf Entschädigung , Verpflegung, Unterkunft und sogar eine Umbuchung, wenn die Fluggesellschaft beispielsweise überbucht war , Ihnen die Beförderung verweigert hat oder Ihr Flug annulliert wurde oder erhebliche Verspätung hatte. Dies sind die Grundlagen Ihrer Rechte in Europa.
Aber Vorsicht! Dieser Schutzschirm bietet keinen absoluten Schutz. Es gibt eine feine Linie, jenseits derer Ihre Rechte als Passagier verschwinden und Ihre Verantwortung ins Spiel kommt. Dies geschieht, wenn Ihnen aufgrund Ihres eigenen Handelns die Beförderung verweigert oder ein Passagier aus dem Flugzeug verwiesen wird .
Dann verlieren Sie nicht nur die Chance auf eine Entschädigung, sondern es drohen Ihnen möglicherweise auch schwerwiegende rechtliche, finanzielle und sogar langfristige Konsequenzen.
Sie fragen sich, wo die Grenze liegt? In dieser Kolumne erfahren Sie genau, auf welcher Rechtsgrundlage, aus welchen Gründen und mit welchen Konsequenzen Sie plötzlich auf der Erde bleiben können.
Denken Sie daran: Ein Luftbeförderungsvertrag ist keine Einbahnstraße! Sowohl Sie als auch die Fluggesellschaft haben Rechte und Pflichten. Das Schlüsselwort hier lautet Flugsicherheit .
Dies ist von größter Bedeutung. Betrachten Sie diesen Leitfaden als ein Kompendium an Wissen, das Ihnen hilft zu verstehen, wann der Versicherungsschutz endet und Ihre Verantwortung als Reisender beginnt.
Wer, wann und aus welchen Gründen kann die Beförderung verweigern?
Beginnen wir mit den Fakten: Die Entscheidung, einem Passagier die Beförderung zu verweigern oder ihn aus dem Flugzeug zu entfernen, ist niemals zufällig.
Dies geschieht nicht nach dem Gutdünken der Fluggesellschaft oder ihres Personals. Alles basiert auf spezifischen Vorschriften – von internationalen über EU- und nationale bis hin zu den Vorschriften der Fluggesellschaften.
Um ernsthafte Probleme zu vermeiden, ist es wichtig zu verstehen, wer eine solche Entscheidung treffen könnte und warum.
Kapitän und Crew: Absolute Macht an Bord
Stellen Sie sich ein Flugzeug als Miniaturstaat vor und den Kapitän als dessen Präsidenten. Seine Macht ist immens und leitet sich direkt vom Gesetz ab!
Siehe Artikel 115 des Luftfahrtgesetzes : „Zur Gewährleistung der Flugsicherheit und der Sicherheit und Ordnung an Bord des Flugzeugs ist der Kommandant befugt, allen an Bord des Flugzeugs befindlichen Personen Anweisungen zu erteilen.“
Alle Personen an Bord des Flugzeugs sind verpflichtet, den Anweisungen des Kommandanten Folge zu leisten.“
Das bedeutet vor allem eines: Die Anweisungen des Kapitäns sind heilig. Und die Kabinenbesatzung (Stewards und Flugbegleiter) handelt in seinem Namen. Würden Sie die Aufforderung eines Flugbegleiters, Ihren Sicherheitsgurt anzulegen oder Ihr Telefon auszuschalten, ignorieren? Das wäre, als würden Sie den Kapitän selbst ignorieren!
Die endgültige Entscheidung, einen Passagier aus dem Flugzeug zu entfernen, trifft die Fluggesellschaft, oft nach einem Signal der Besatzung. Es liegt auch in ihrer Verantwortung, nach der Landung den Notruf zu verständigen. Denken Sie daran: Sicherheit steht an erster Stelle!
Flughafendienste: Intervention am Boden und in der Luft
Was passiert, wenn ein Passagier zum Problem wird? Das löst ein riesiges Chaos aus!
Der Flughafensicherheitsdienst (SOL) ist Ihr primärer Sicherheitsdienst am Flughafen. Er verfügt über weitreichende Befugnisse, wie in den Artikeln 186b und 186f des Luftfahrtgesetzes festgelegt . Er kann Sie durchsuchen, aber was noch wichtiger ist: Er ist befugt, „jeden Passagier, der gegen die Beförderungsbedingungen verstößt, festzunehmen und der Polizei oder dem Grenzschutz zu übergeben“. Wenn Sie sich im Terminal aggressiv verhalten, wird SOL reagieren.
Der Grenzschutz (BG) greift ein, wenn die Situation ernster wird. Der Kapitän bestellt die BG-Beamten in der Regel nach der Landung zum Flugzeug. Bei Widerstand dürfen sie Zwangsmaßnahmen wie Handschellen anwenden. Interessant: Laut Artikel 186a des Luftfahrtgesetzes dürfen BG-Beamte bei „Hochrisikoflügen“ sogar während des gesamten Fluges Wache an Bord stehen!
Wie sieht das in der Praxis aus? Die Grundzüge sind einfach:
Sie beginnen, die Regeln zu brechen oder die Ordnung zu stören.
Die Crew versucht, Sie zu beruhigen und gibt Ihnen Anweisungen.
Keine Reaktion? Der Deckchef meldet sich beim Kapitän.
Der Kapitän ruft die Notdienste an und informiert den Tower der Flugsicherung.
Nach der Landung kommt die Interventionseinheit des Grenzschutzes an Bord , holt Sie (ggf. mit Gewalt) heraus und der Fall landet vor Gericht oder endet mit einem Strafzettel.
Das Spezialinterventionsteam (ZIS) ist eine Spezialeinheit des Grenzschutzes, die für die schnelle Reaktion auf Bedrohungen und die Gewährleistung der Sicherheit in Flughafenbereichen zuständig ist. Zu seinen Aufgaben gehören Präventivmaßnahmen, Grenzkontrollen und Kriseninterventionen.
Begründete Beförderungsverweigerung: Wenn die Verordnung 261/2004 nicht hilft
Erinnern Sie sich an die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 , Ihren „Schutzschirm“? Sie enthält eine wichtige Bestimmung. Artikel 2(j) definiert „Nichtbeförderung“ als Verweigerung der Beförderung trotz Ihrer Anwesenheit. Aber die Sache hat einen Haken! In derselben Verordnung heißt es eindeutig, dass keine Entschädigung und Betreuung fällig wird, wenn die Verweigerung „ hinreichend begründet “ ist.
Was bedeutet „angemessen gerechtfertigt“? Das ist der Punkt, an dem es kein Zurück mehr gibt. Wenn Sie schuld sind, verlieren Sie alles! Die Verordnung nennt drei Hauptgründe:
Gesundheitliche Probleme: Sie haben Symptome einer Infektionskrankheit oder Ihnen fehlt ein spezielles Flugtauglichkeitszeugnis.
Sicherheitsanforderungen: Sie sind aggressiv, betrunken oder störend.
Falsche Dokumente: Sie besitzen kein gültiges Visum oder keinen gültigen Reisepass.
Wenn Ihr Verhalten in eine dieser Kategorien fällt, werden Sie vom geschützten Passagier zum „Täter“.
Dies bedeutet nicht nur, dass Sie keinen Schadensersatz erhalten (der zwischen 250 und 600 EUR liegen kann!), sondern auch die volle Haftung für alle Schäden und Kosten, die sich aus Ihrem Handeln ergeben.
Die wichtigsten Rechtsgründe, aufgrund derer Ihnen die Beförderung aufgrund Ihres Verschuldens verweigert werden kann, finden Sie in der folgenden Tabelle:
Rechtsakt | Schlüsselartikel/Entschließung | Umfang der Berechtigungen | Beispielanwendung |
Luftverkehrsgesetz | Artikel 115 | Zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung kann der Flugzeugkommandant verbindliche Anordnungen erteilen. | Der Passagier weigert sich, den Sicherheitsgurt anzulegen oder den Sitzplatz zu wechseln. |
Luftverkehrsgesetz | Art. 186b, 186f | Der Sicherheitsdienst des Flughafens kann jeden Passagier, der gegen die Beförderungsbedingungen verstößt, festnehmen und dem Grenzschutz/der Polizei übergeben. | Aggressiver Passagier im Terminal oder am Gate. |
Luftverkehrsgesetz | Artikel 210, 211 | Strafen für die Missachtung von Befehlen (Vergehen) und die Gefährdung der Sicherheit (Verbrechen). | Betrunkener Passagier (Artikel 210), Drohungen gegen die Besatzung (Artikel 211). |
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 | Art. 2(j), Art. 4(3) | Die Nichtbeförderung ist aus Gesundheits-, Sicherheits- oder Dokumentationsgründen „hinreichend gerechtfertigt“. | Passagier ohne gültiges Visum oder mit Symptomen einer Infektionskrankheit. |
Allgemeine Beförderungsbedingungen | Variablen (z. B. Art. 8 in LOT) | Der Beförderer kann die Beförderung eines Passagiers verweigern, dessen Verhalten oder geistiger oder körperlicher Zustand eine Bedrohung darstellt. | Passagier in einem Zustand schwerer emotionaler Erregung. |
Vergehenskatalog: Was kann zum Rauswurf aus dem Flugzeug führen?
Fluggesellschaften haben eine lange Liste von Gründen, warum sie Ihnen die Beförderung verweigern oder Sie aus einem Flugzeug verweisen können. Diese Liste basiert auf gesetzlichen Bestimmungen, ist aber noch länger, da jede Fluggesellschaft ihre eigenen Bestimmungen, die sogenannten Allgemeinen Beförderungsbedingungen (AGB), hat. Diese akzeptieren Sie mit dem Kauf eines Tickets.
Widerspenstiger Passagier: Was ist verboten?
„Unruly Passenger“ ist ein internationaler Begriff für einen Passagier, der eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung an Bord darstellt. Dies ist die häufigste Ursache für Probleme.
Betrunken oder high: Das ist die absolute Nummer eins auf der Liste! Die Vorschriften aller Fluggesellschaften (Ryanair, Wizz Air, LOT, TUI) besagen eindeutig: Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, darf nicht fliegen. Das Personal ist geschult, solche Personen vor dem Einsteigen zu erkennen. Polizeistatistiken von Flughäfen zeigen, dass der Umgang mit betrunkenen und aggressiven Passagieren an der Tagesordnung ist.
Verbale und körperliche Aggressivität: Schreien, beleidigen oder bedrohen Sie die Crew oder andere Passagiere? Wenden Sie Gewalt an? Das ist ein todsicherer Weg in Schwierigkeiten. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) warnt, dass über 70 % der Vorfälle mit ungezogenen Passagieren auf irgendeine Form von Aggression zurückzuführen sind. Drohen Sie, das Flugzeug in die Luft zu sprengen? Dies ist der schlimmste Fall und endet mit einer sofortigen Umkehr des Flugzeugs.
Sie hören nicht auf die Crew: Denken Sie an Artikel 115 des Luftfahrtgesetzes : Der Kapitän hat das Sagen! Nicht anschnallen, das Handy nicht ausschalten oder das Gepäck nicht verstauen? Das sind Gründe für den Verweis aus dem Flugzeug.
Sie rauchen Zigaretten (auch E-Zigaretten): Rauchen ist an Bord strengstens verboten. Dies dient dem Brandschutz. Der Versuch, eine Zigarette anzuzünden, insbesondere in der Toilette, wo Rauchmelder sehr empfindlich sind, stellt ein ernstes Risiko dar.
Andere Akte unrechtmäßiger Eingriffe: Alles, was die Flugsicherheit gefährdet. Körperliche Angriffe, falsche Bombendrohungen und die Zerstörung von Flugzeugausrüstung sind allesamt schwere Vergehen.
Formale Mängel: Dokumenten- und Sicherheitsprüfung
Manchmal sind Formalitäten ein Problem.
Falsche Dokumente: Dies ist einer der in der Verordnung 261/2004 aufgeführten Gründe für die Verweigerung der Beförderung . Die Fluggesellschaft wird sorgfältig prüfen, ob Sie über alle erforderlichen Dokumente verfügen:
Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Visum (falls erforderlich).
Abgleich der Daten auf Ticket und Bordkarte mit dem Ausweisdokument.
Die Dokumente müssen in gutem Zustand sein.
Die Vorschriften der Fluggesellschaften (z. B. Wizz Air) betonen: Es liegt in Ihrer Verantwortung, alles in Ordnung zu haben.
Verweigerung der Sicherheitskontrolle : Sie müssen durch das Gate, werden begrapscht und Ihr Gepäck geröntgt. Verweigerung? Ende des Fluges.
Sie versuchen, verbotene Gegenstände mitzubringen: Jede Fluggesellschaft verfügt über eine Liste mit Gegenständen, die Sie nicht mit an Bord nehmen dürfen (Waffen, Messer, brennbare Stoffe). Der Versuch, diese Gegenstände mitzubringen, führt nicht nur zur Beschlagnahmung, sondern auch zur Verweigerung der Beförderung.
Medizinische Probleme: Wenn die Gesundheit im Weg steht
Auch die Flugsicherheit wirkt sich auf Ihre Gesundheit aus. Druckschwankungen und ein verringerter Sauerstoffgehalt im Flugzeug können manche Krankheiten verschlimmern.
Flugtauglichkeitsbescheinigung: In vielen Fällen verlangt die Fluggesellschaft ein ärztliches Attest, das Ihre Flugtauglichkeit bescheinigt. Sie benötigen ein solches Attest, wenn:
Sie befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft (nach 28 Wochen bei einer Einlingsschwangerschaft, früher bei einer Mehrlingsschwangerschaft). Nach 36 Wochen (Einlingsschwangerschaft) bzw. 32 Wochen (Mehrlingsschwangerschaft) dürfen Sie in der Regel nicht mehr fliegen.
Sie waren vor Kurzem krank oder wurden operiert (Herzinfarkt, Schlaganfall, Bauchoperation, Gipsverband).
Sie leiden an chronischen Herz-Kreislauf- oder Atemwegserkrankungen, Diabetes oder Epilepsie.
Sie leiden an einer schweren psychischen Störung, die Sie daran hindert, Anweisungen zu befolgen.
Sie haben eine Infektionskrankheit (Windpocken, Masern, Tuberkulose).
Neben konkreten Gründen für die Verweigerung der Beförderung enthalten die Bestimmungen der Fluggesellschaften auch sehr allgemeine Klauseln.
Beispielsweise kann die polnische Fluggesellschaft LOT die Beförderung verweigern, wenn Ihr Verhalten „zu einem offensichtlichen Verstoß gegen die guten Sitten des Passagiers führt, was bei anderen Passagieren zu ernsthaften Bedenken führen kann“.
TUI hat eine ähnliche Regelung: „Kann das Erlebnis einer Person im Flugzeug erheblich beeinträchtigen.“ Dies gibt dem Personal einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Situation. Mit dem Kauf eines Tickets akzeptieren Sie diese Bedingungen.
Dies bedeutet, dass die Fluggesellschaft das Recht hat, Ihnen einen Flug aufgrund ihrer eigenen subjektiven Einschätzung zu verweigern, die Sie nur schwer anfechten können.
Werfen Sie einen Blick auf die Tabelle mit dem Vergleich der Bestimmungen von LOT, Ryanair und Wizz Air zur Beförderungsverweigerung:
Kategorie Straftaten | PLL LOT (OWP, Art. 8) | Ryanair (OWP, Art. 7) | Wizz Air (OWP, Art. 12) |
Zustand des Passagiers | „der körperliche oder geistige Zustand ist so, dass … er eine Bedrohung darstellt“ | „geistiger oder körperlicher Zustand … stellt eine Gefahr oder ein Risiko für ihn selbst, das Flugzeug oder eine andere Person dar“ | „Sicherheitsbedingte Verweigerung (z. B. unter Alkoholeinfluss)“ |
Unterlagen | „der Passagier verfügt nicht über gültige Reisedokumente“ | „Sie scheinen keine gültigen Reisedokumente zu besitzen“ | „Der Passagier verfügt nicht über eine gültige Bordkarte oder gültige Reisedokumente.“ |
Nichtbefolgen von Anweisungen | „der Passagier den Anweisungen und Empfehlungen des Beförderers nicht nachkommt“ | „Sie halten sich nicht an unsere Anweisungen in Bezug auf Sicherheit oder Schutz.“ | „Der Passagier hat auf einem früheren Flug gegen die Verhaltensregeln verstoßen“ |
Schwangerschaft (Bescheinigung erforderlich) | Laut Angaben auf der Website des Spediteurs. | Ab Woche 28. | Ab Woche 28. |
Vertragsstrafen | Im OWP nicht explizit angegeben. | Bei Ausschluss vom Boarding wird eine Geldstrafe von 500 € erhoben. | Abzug der Gebühr für nicht genutzten Platz. |
Schwerwiegende Konsequenzen – Was passiert bei Regelverstößen?
Die Folgen einer Verweigerung des Boardings oder einer Entfernung aus dem Flugzeug aufgrund eines Verschuldens eines Passagiers gehen weit über die Unannehmlichkeiten einer Reiseunterbrechung hinaus.
Passagiere müssen mit einer ganzen Reihe von Sanktionen rechnen – von sofortigen Geldstrafen über strafrechtliche Haftung bis hin zu langfristigen Reisebeschränkungen.
Rechtliche Konsequenzen: Von der Geldstrafe bis zur Gefängnisstrafe
Das polnische Luftfahrtrecht differenziert die Haftung des Passagiers genau nach der Schwere seines Vergehens.
Haftung für Ordnungswidrigkeiten (Artikel 210 des Luftfahrtgesetzes): Dies ist die am häufigsten angewandte Bestimmung. Ihr Wortlaut lautet: „Wer (...) einer Anweisung des Flugzeugkommandanten (...) bezüglich der Ordnung an Bord nicht Folge leistet, wird mit einer Geldbuße belegt .“ In der Praxis wird diese Sanktion von Grenzschutzbeamten in Form einer Geldbuße verhängt, die in der Regel 500 PLN beträgt. Dies gilt für die meisten Standardvorfälle, wie z. B. das Trinken von mitgebrachtem Alkohol, lautes Verhalten oder die Weigerung, einem einfachen Befehl Folge zu leisten.
Strafrechtliche Haftung (Artikel 211 des Luftfahrtgesetzes): Diese Bestimmung sieht deutlich härtere Konsequenzen vor. Sie besagt: „Wer (...) den Anweisungen des Flugzeugkommandanten in Bezug auf die Flugsicherheit nicht Folge leistet, wird mit einer Geldstrafe, Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft .“ Der entscheidende Unterschied besteht hier zwischen „Ordnung an Bord“ und „Flugsicherheit“. Die Einstufung in Artikel 211 greift in Fällen, in denen das Verhalten eines Passagiers eine tatsächliche Gefahr für die Sicherheit aller an Bord darstellt, beispielsweise durch körperliche Aggression gegenüber der Besatzung, den Versuch, die Flugzeugtür während des Fluges zu öffnen, oder kriminelle Drohungen. In solchen Situationen endet die Angelegenheit nicht mit einem Ticket, sondern wird an die Staatsanwaltschaft und anschließend an das Gericht weitergeleitet.
Haftung nach dem Strafgesetzbuch: Unabhängig vom Luftverkehrsrecht können die Handlungen eines Passagiers Straftaten nach dem Strafgesetzbuch darstellen. So ist beispielsweise die Beleidigung eines Grenzschutzbeamten während eines Einsatzes eine Straftat nach Artikel 226 des Strafgesetzbuchs, während ein Angriff auf einen Grenzschutzbeamten eine Straftat nach Artikel 222 oder 223 des Strafgesetzbuchs darstellt.
Beispiele aus der Praxis zeigen, dass Gerichte nicht davor zurückschrecken, harte Strafen zu verhängen:
In einem viel beachteten Fall am Flughafen Krakau-Balice wurde ein Passagier, der eine andere Person angriff und drohte, das Flugzeug in die Luft zu sprengen, woraufhin der Pilot umkehren musste, zu acht Monaten Haft verurteilt, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurden. Zusätzlich ordnete das Gericht an, dass er 5.800 PLN an den Flughafen und 500 PLN Entschädigung an den verletzten Passagier zahlen muss.
In einem anderen Fall verklagte Ryanair einen Passagier, dessen Verhalten eine Notlandung erzwungen hatte, zivilrechtlich auf Kosten von fast 20.000 PLN.
Man sollte sich bewusst sein, dass die Sanktionen in anderen Ländern oft noch strenger sind. In der Europäischen Union können Geldstrafen mehrere zehntausend Euro und mehrere Jahre Gefängnis betragen (in Frankreich beispielsweise bis zu 75.000 Euro und fünf Jahre Gefängnis).
In Großbritannien können einem Passagier für die Flugumleitung bis zu 80.000 £ berechnet werden und in den USA kann die Federal Aviation Administration (FAA) für jeden Verstoß Geldstrafen von bis zu 37.000 $ verhängen.
Finanzielle Folgen: Das Ticket ist nur der Anfang der Verluste
Fahrgäste gehen oft fälschlicherweise davon aus, dass ihr maximaler finanzieller Schaden auf den Wert ihres Tickets und eine mögliche Geldstrafe beschränkt ist. Damit wird das Risiko grundlegend unterschätzt.
Die eigentliche finanzielle Bedrohung, die man als „finanzielle Atombombe“ bezeichnen könnte, liegt in der zivilrechtlichen Haftung für Folgeschäden.
Verlust des Ticketwerts: Dies ist der erste und offensichtlichste Verlust. Wird die Beförderung aufgrund eines Verschuldens des Passagiers verweigert, erlischt der Beförderungsvertrag und das Ticket verfällt ohne Anspruch auf Rückerstattung. Einige Fluggesellschaften, wie z. B. Wizz Air, können zudem eine „Sitzplatzschutzgebühr“ von den ausstehenden Gebühren abziehen.
Vertragsstrafen: Fluggesellschaften verhängen zunehmend konkrete Geldstrafen für unangemessenes Verhalten in ihren Regelungen. Ryanair beispielsweise behält sich das Recht vor, allein für die Ausweisung eines Passagiers aus dem Flug eine Geldstrafe von 500 Euro zu verhängen, ungeachtet etwaiger späterer Ansprüche.
Zivilrechtliche Haftung für Schäden: Dies ist die schwerwiegendste und potenziell verheerendste Konsequenz. Die Fluggesellschaft hat das Recht, den Passagier für alle Kosten zu verklagen, die ihr durch sein Verhalten entstehen. Diese Kosten können sehr unterschiedlich sein und umfassen:
Kosten für Notlandung (Umleitung): Flughafengebühren, Bodenabfertigungskosten, Navigationsgebühren.
Kosten durch abgelassenen Treibstoff: Um rechtzeitig und sicher zu landen, müssen Flugzeuge oft Tonnen von Treibstoff ablassen, was enorme Kosten verursacht.
Verspätungsgebühren: Entschädigungen, die anderen Passagieren gemäß Verordnung 261/2004 gezahlt werden, Betriebskosten im Zusammenhang mit Störungen des Flugnetzes.
Kosten für die Passagierbetreuung: Bereitstellung von Hotelunterkünften, Mahlzeiten und Transport für alle Passagiere eines verspäteten Fluges. Diese Forderungen können sich leicht auf Zehntausende oder sogar Hunderttausende Zloty oder Euro belaufen. Entscheidend ist, dass Standard-Reiseversicherungen fast immer Schäden ausschließen, die durch vorsätzliches Fehlverhalten, grobe Fahrlässigkeit oder Alkoholvergiftung entstehen. Das bedeutet, dass ein Passagier, der aus eigenem Verschulden aus einem Flug entfernt wird, nicht mit einer Deckung dieser enormen Kosten durch die Versicherung rechnen kann und mit seinem gesamten Vermögen für diese Kosten haften muss.
Langfristige Folgen: Eintragung auf der Passagier-Schwarzen Liste
Die Entfernung aus einem Flugzeug könnte den Flugverkehr für viele Jahre lahmlegen. Es ist jedoch wichtig, zwischen zwei völlig unterschiedlichen Mechanismen zu unterscheiden, die in der öffentlichen Debatte oft verwechselt werden.
Die offizielle „schwarze Liste“ der EU: Dies ist die EU-Flugsicherheitsliste , eine EU-Liste von Fluggesellschaften, die die europäischen Sicherheitsstandards nicht erfüllen und denen der Betrieb im EU-Luftraum untersagt ist. Diese Liste gilt nur für Fluggesellschaften, nicht für Passagiere. Das Verfahren zur Aufnahme und Streichung ist formell, öffentlich und basiert auf Sicherheitsprüfungen. Die Fluggesellschaft hat das Recht, Einspruch einzulegen.
Interne „Schwarze Listen“ für Passagiere: Dabei handelt es sich um nicht öffentliche Datenbanken einzelner Fluggesellschaften (oder Gruppen von Fluggesellschaften), in denen Passagiere aufgeführt sind, die als störend gelten ( unbeherrschte Passagiere ). Wie ein Sprecher der polnischen Fluggesellschaft LOT berichtete, führt die Aufnahme in eine solche Liste in der Regel zu einem vorübergehenden oder lebenslangen Verbot, Tickets zu erwerben und mit dieser Fluggesellschaft zu reisen.
Ein immer häufiger auftretender Trend ist der Austausch von Informationen über solche Passagiere zwischen Fluggesellschaften. Ein Beispiel ist die Allianz der niederländischen Fluggesellschaften KLM und Transavia, die eine gemeinsame „schwarze Liste“ mit einem fünfjährigen Flugverbot für beide Fluggesellschaften erstellt hat. Das bedeutet, dass ein Vorfall bei einer Fluggesellschaft viele andere effektiv am Reisen hindern kann.
Bei der Aufnahme eines Passagiers in eine solche Liste handelt es sich um ein internes Verfahren des Luftfahrtunternehmens, das insbesondere im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ernsthafte Fragen hinsichtlich Transparenz und individueller Rechte aufwirft.
Obwohl die Verarbeitung solcher Daten wahrscheinlich durch das „berechtigte Interesse des Verantwortlichen“ (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO) gerechtfertigt ist, das in der Gewährleistung der Sicherheit besteht, ist das Beschwerdeverfahren unklar und nicht zentral geregelt.
Anders als bei der formellen EU-Liste kann es für einen Passagier, der auf der internen Liste des Luftfahrtunternehmens steht, enorme Schwierigkeiten geben, seine Rechte geltend zu machen und wirksam gegen diese Entscheidung Einspruch einzulegen.
Die folgende Tabelle zeigt die Abstufung der Konsequenzen je nach Risikograd des Passagierverhaltens, basierend auf der Klassifizierung der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO).
Abstufung der Konsequenzen je nach Vergehen
Bedrohungsstufe (laut ICAO) | Beispielverhalten | Unmittelbare Konsequenzen | Rechtliche Konsequenzen (Polen) | Mögliche finanzielle Folgen | Langfristige Folgen |
Stufe 1 (Verbal) | Streit mit der Crew, Schimpfwörter, lautes Verhalten. | Verwarnung, Alkoholverweigerung, möglicher Verweis von Bord vor dem Abheben. | Geldstrafe bis zu 500 PLN (Artikel 210 des Luftfahrtgesetzes). | Verlust des Ticketwerts. | Möglicher Eintrag auf der „Blacklist“ der Leitung. |
Level 2 (Physisch) | Schubsen, Ziehen, Sachbeschädigung, Rauchen auf der Toilette. | Entfernung vom Deck (mögliche Gewaltanwendung), Übergabe an die SG. | Strafverfahren (Artikel 211 des Luftfahrtgesetzes), Geldstrafe, Freiheitsbeschränkung/-entzug. | Verlust des Tickets, Vertragsstrafe der Fluggesellschaft (z. B. 500 EUR), Schadensersatz bei etwaiger Verspätung. | Ein sicherer Eintrag auf der „schwarzen Liste“. |
Stufe 3 (Lebensgefahr) | Körperlicher Angriff auf Besatzung/Passagier, Androhung von Waffengebrauch. | Überwältigt, Bruchlandung, verhaftet. | Strafverfahren (Artikel 211 des Luftfahrtgesetzes und des Strafgesetzbuches), Freiheitsstrafe. | Volle zivilrechtliche Haftung für die Kosten der Sabotage (Zehn-/Hunderttausende PLN). | Lebenslanges Flugverbot bei vielen Fluggesellschaften. |
Stufe 4 (Versuch, die Kontrolle zu übernehmen) | Versuchter Einbruch ins Cockpit. | Als Terrorakt behandelt. Überwältigt, Notlandung und Festnahme durch den Geheimdienst. | Langjährige Haftstrafe (Terrorismus). | Volle zivilrechtliche Haftung. | Lebenslanges Flugverbot, Eintragung in die Datenbanken der Sicherheitsdienste. |
Leitfaden für bewusste Passagiere: So vermeiden Sie Probleme
Sie wissen bereits, wie schwerwiegend die Folgen sein können, oder? Die gute Nachricht ist jedoch, dass die meisten Probleme mit der Nichtbeförderung oder dem Ausschluss aus dem Flugzeug vermieden werden können! Bereiten Sie sich einfach entsprechend vor und handeln Sie bewusst.
Prävention: Reisevorbereitung
Der Schlüssel zu einer reibungslosen Reise liegt darin, sich zu orientieren, bevor Sie zum Flughafen fahren. Betrachten Sie dies als Ihre persönliche Checkliste!
Checkliste vor der Abreise:
Dokumente: Das ist unbedingt erforderlich! Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Reisepasses oder Personalausweises . Prüfen Sie unbedingt, ob Sie für Ihr Zielland (und Transitland) ein Visum benötigen. Denken Sie auch daran, dass der Name auf Ihrer Reservierung mit dem Namen auf Ihrem Ausweis übereinstimmen muss . Andernfalls wird Ihnen die Beförderung verweigert.
Gesundheit: Haben Sie gesundheitliche Bedenken? Chronische Krankheit, kürzlich durchgeführte Operation, fortgeschrittene Schwangerschaft? Fragen Sie Ihren Arzt! Fordern Sie gegebenenfalls ein „Fit to Fly“-Zertifikat an . Reisen mit aktiven Symptomen einer Infektionskrankheit stellt nicht nur ein Risiko für Sie, sondern auch für alle um Sie herum dar.
Vorschriften : Klingt langweilig? Ganz im Gegenteil! Machen Sie sich mit den Vorschriften Ihrer Fluggesellschaft vertraut . Prüfen Sie die Handgepäckgrenzen und die Liste der verbotenen Gegenstände . So sparen Sie sich Stress und unangenehme Überraschungen bei der Sicherheitskontrolle.
Alkohol: Bedenken Sie, dass Alkohol im Flugzeug eine deutlich stärkere Wirkung hat, da Luftdruck und Luftfeuchtigkeit niedriger sind. Vermeiden Sie übermäßigen Alkoholkonsum vor und während des Fluges. Schon geringe Mengen reichen aus, damit die Behörden Sie als alkoholisierten Passagier einstufen .
Regeln für verantwortungsvolles Verhalten:
Respekt und Empathie: Kabinenpersonal hat einen anspruchsvollen Job. Behandeln Sie die Crew und andere Passagiere mit Respekt. Höflichkeit und ein Lächeln können Wunder wirken und Spannungen abbauen.
Strikte Befolgung von Anweisungen: Jede Anweisung der Crew – vom Anlegen des Sicherheitsgurts bis zur Aufforderung, die Musik leiser zu stellen – dient Ihrer Sicherheit und Ihrem Komfort. Sie sind gesetzlich verpflichtet , diese Anweisungen zu befolgen . Erinnern Sie sich an Artikel 115 des Luftfahrtgesetzes ?
Bereiten Sie sich auf Unannehmlichkeiten vor: Ein Flugzeug ist kein Hotel. Der Platz ist begrenzt und es kann laut sein. Seien Sie darauf vorbereitet! Bringen Sie geräuschunterdrückende Kopfhörer, eine Augenmaske, ein Reisekissen und ein gutes Buch mit. Das minimiert Stress und mögliche Irritationen.
Krisensituationsverfahren
Was sollten Sie tun, wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden? Ihre Reaktion kann den entscheidenden Unterschied machen!
Kommunikation: Haben Sie ein Problem (mit einem Sitzplatz, einem Essen, dem Verhalten einer anderen Person)? Melden Sie es der Crew. Ruhig und bestimmt, ohne Aggression. Bitten Sie darum, mit dem Deckmanager (Purser) zu sprechen – er hat die meiste Erfahrung in der Beilegung von Streitigkeiten.
Deeskalation: Spüren Sie, wie sich die Situation aufheizt und die Emotionen hochkochen? Ziehen Sie sich aus der Konfrontation zurück. Weitere Auseinandersetzungen mit der Crew, die das letzte Wort hat und auf der Seite des Gesetzes steht, machen die Sache nur noch schlimmer.
Bei einem Sicherheitseinsatz: Wenn der Grenzschutz an Bord erscheint , ist die Lage sehr ernst. Denken Sie daran:
Bleiben Sie absolut ruhig.
Befolgen Sie strikt alle Anweisungen der Beamten.
Leisten Sie keinen Widerstand – weder körperlich noch verbal. Widerstand ist ein anderes Verbrechen und wird mit Sicherheit gegen Sie verwendet.
Sie haben das Recht, vor Ort zu schweigen und können verlangen, mit einem Anwalt zu sprechen, sobald Sie zu Ihren Diensträumen gebracht wurden.
Bedenken Sie, dass der gesamte Eingriff dokumentiert (oft aufgezeichnet) wird und im weiteren Verfahren als Beweismittel dient.
Verantwortungsbewusst reisen: Sicherheit am Himmel teilen
Sie sehen also: Die Grenze zwischen einem geschützten Passagier und einem, der Verantwortung trägt, ist ganz klar. Diese Grenze zu überschreiten, ist, als würde man den Auslöser für eine Lawine mit schwerwiegenden Folgen betätigen.
Eine Flugreise ist nicht mit einer Busfahrt zu vergleichen – es handelt sich um eine äußerst komplexe Angelegenheit, bei der die Flugsicherheit absolute Priorität hat.
Um es klar zu sagen: Die Folgen unangemessenen Verhaltens gehen weit über den Verlust des Flugtickets oder eine Geldstrafe hinaus. Die eigentliche Gefahr besteht im finanziellen Ruin, wenn Ihr Verhalten einen Flug stört. Dazu gehört auch eine strafrechtliche Haftung , einschließlich Freiheitsstrafe!
Und was ist noch schlimmer? Sie könnten auf der „schwarzen Liste“ einer Fluggesellschaft landen und jahrelang nicht fliegen dürfen. Klingt wie ein Albtraum, oder?
Das Problem der „unbeherrschten Passagiere“ ist ein globales Problem und die Luftfahrtbehörden und Fluggesellschaften reagieren mit zunehmender Entschlossenheit darauf.
Kampagnen wie #notonmyflight (unter der Leitung der EASA) und die Null-Toleranz-Politik vermitteln eine Botschaft: Der Luftraum ist keine rechtsfreie Zone! Ihre Freiheit endet dort, wo die Sicherheit Hunderter anderer beginnt.
Denken Sie daran, dass Fliegen ein Gesellschaftsvertrag des gegenseitigen Vertrauens ist. Wenn Sie an Bord gehen, werden Sie Teil einer temporären Gemeinschaft.
Die Sicherheit aller hängt davon ab, dass wir uns alle an die strengen Richtlinien halten. Das Bewusstsein für die Konsequenzen, Verantwortung und Respekt gegenüber anderen sind die besten Voraussetzungen für eine friedliche und angenehme Reise.
































































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